Sozialversicherung

Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Sozialversicherung

Theoretisch betrachtet bietet die Türkei eine landesweite, öffentliche Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung. In der Praxis liegt das System jedoch am Rande des Zusammenbruchs.

Die Gesundheitsversorgung in der Türkei weist Ineffizienz und Unstimmigkeiten bezüglich Leistung und Anspruchsberechtigung auf. Politische Asylanten und Flüchtlinge z.B. haben zwar einen Anspruch auf Krankenversicherung, werden in der Praxis nicht wirklich versorgt. Das türkische Sozialversicherungssystem ist zudem hoch verschuldet und der Staat versucht diese Verschuldung durch massive Sozialreformen wieder abzubauen.

Wenn Sie daher in der Türkei eine Renten-, Arbeitslosigkeit- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung beanspruchen, stellen Sie sich auf Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten ein.

Arbeitslosengeld in der Türkei

Rechtmäßig eingestellte Arbeitnehmer haben in der Türkei Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das betrifft auch ausländische Arbeiter, so lange sie in der Türkei legal arbeiten und leben und mindestens 18 Jahre alt sind.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer mit 1% und Arbeitgeber mit 2% des Bruttogehalts. Der Anssprch auf Arbeitslosengeld besteht nach 600 Tagen Erwerbstätigkeit in den vorangegangenen 3 Jahren.

Die minimale Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 50% des durchschnittlichen täglichen Arbeitnehmergehalts (als Berechnungsgrundlage dienen die letzten 4 Monate vor Erwerbslosigkeit). Die maximale Höhe richtet sich nach dem Mindestlohn in der Branche des Arbeitnehmers.

Das Arbeitslosengeld wird über eine Dauer von höchstens 1080 Tagen ausgezahlt, abhängig von den zuvor vom Arbeitenehmer erbrachten Beiträgen.

Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle

Alle in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit (Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen), Berufsunfähigkeit (Arbeitsaufnahme in dem bestimmten Beruf ist ausgeschlossen) oder Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsaufnahme vorübergehend nicht möglich), sofern diese durch eine Verletzung am Arbeitsplatz verursacht wurden. Diese Leistungen sind unabhängig von der vorhergehenden Dauer der Erwerbstätigkeit. Die Beiträge hierzu werden vollständig vom Arbeitgeber getragen und betragen zwischen 1,5% und 7% der Gehaltskosten. Die genaue Beitragssumme hängt vom jeweiligen Verletzungsrisiko ab.

Die Leistungen zur Arbeitsunfähigkeit betragen entweder zwei Drittel oder 50% (wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig war) des Tagesgehalts des Arbeitnehmers.

Ob eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit vorliegt entscheidet die Sozialversicherungsanstalt. Wenn eine Berufs- oder auch Arbeitsunfähigkeit vorliegt, und der Verlust der Arbeitsfähigket zwischen 10% und 25% liegt, können die unterstützenden Leistungen pauschal ausgezahlt werden.

Kommt ein Arbeitnehmer auf der Arbeit zu Tode, so bekommen die Hinterbliebenen eine Rente von etwa 35% des monatlichen Mindestgehalts des Verstorbenen. Hinzu kommt noch ein Pauschalbetrag zur Deckung der Bestattungskosten.

Als berechtigte Hinterbliebene gelten der Ehegatte, minderjährige Kinder (bzw. 20 Jahre bei voruniversitären Kindern, 25 bei Studierenden), behinderte Kinder über 18, Töchter, die keine eigenen Sozialleistungen erhalten (altersunabhängig) oder pflegebedürftige Eltern.

Pensionsleistungen

Das Rentenalter der Männer liegt in der Türkei bei 60 Jahren, das der Frauen bei 58. Die Rentenerträge richten sich nach der Höhe des durchschnittlichen Jahresgehalts des Rentenbeziehenden. Die monatliche Mindestrente liegt bei 500,000,000, die Höchstsumme bei 900,000,000 türkischen Lira.

Mutterschaftsgeld

Schwangere Frauen und junge Mütter beziehen zwei Drittel ihres durchschnittlichen Tagesgehalts, und zwar acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Zudem haben sie Anspruch auf eine Schwangerschafts-, Entbindungs- und Pflegepauschale. Die Entbindungspauschale steigt mit Anzahl der Geburten (z.B. bei Zwillingen oder Drillingen).

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